EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Informationen für unsere Geschäftskunden
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) enthält neue Anforderungen an Verpackungen sowie an die Unternehmen innerhalb der Lieferkette.
Als ausschließlich im B2B-Bereich tätiges Handelsunternehmen befassen wir uns intensiv mit den für uns und unsere Kunden relevanten Anforderungen der PPWR.
Unsere besondere Situation im Streckengeschäft
Unsere Lieferungen erfolgen regelmäßig im sogenannten Streckengeschäft.
Dreiecksgeschäft:
Unser Vorlieferant versendet die von uns verkaufte Ware unmittelbar an unseren Kunden.
Vierecksgeschäft:
Unser Vorlieferant versendet die von uns verkaufte Ware auf Weisung unseres Kunden
unmittelbar an dessen Kunden bzw. gewerblichen Endanwender.
Papier-Kontor Mühlhaeuser nimmt die Ware und die für deren Versand eingesetzten Produkt-, Transport- und Versandverpackungen in diesen Fällen zu keinem Zeitpunkt selbst physisch in Besitz.
Unsere Waren stammen überwiegend von Lieferanten aus Deutschland, teilweise auch von Lieferanten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Verpackungen und Verpackungsinformationen
Da die Verpackung und der Versand unmittelbar durch unsere Vorlieferanten erfolgen, haben wir im Streckengeschäft keinen unmittelbaren Einfluss auf:
- die konkret eingesetzten Verpackungen,
- deren Materialzusammensetzung,
- die Auswahl der Verpackungsmaterialien,
- die Kennzeichnung der Verpackungen,
- sowie die konkrete Ausführung der Transport- und Versandverpackung.
Die hierfür erforderlichen technischen Angaben und Nachweise können deshalb nur aus der vorgelagerten Lieferkette stammen.
Wir holen die für uns relevanten Informationen und Unterlagen bei unseren Vorlieferanten ein und geben diese, soweit erforderlich und verfügbar, an unsere Geschäftskunden weiter.
Informationen und Nachweise unserer Lieferanten
Zur Erfüllung der für uns als Händler bestehenden Verpflichtungen stehen wir mit unseren Vorlieferanten im Austausch über die Umsetzung der PPWR.
Hierzu gehören insbesondere Angaben und Unterlagen zu:
- den eingesetzten Verpackungsmaterialien,
- der Einhaltung stofflicher Anforderungen,
- der Recyclingfähigkeit,
- gegebenenfalls enthaltenen Rezyklatanteilen,
- Kennzeichnungsanforderungen,
- sowie weiteren aufgrund der PPWR erforderlichen Hersteller- und Verpackungsinformationen.
Soweit uns hierzu Hersteller-, Lieferanten- oder Konformitätserklärungen vorliegen, stellen wir unseren Geschäftskunden die jeweils relevanten Informationen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung.
Die technischen Angaben zu den Verpackungen beruhen dabei auf den Informationen und Nachweisen der jeweiligen Hersteller und Vorlieferanten.
Unsere Rolle als Händler
Die PPWR unterscheidet zwischen den Pflichten verschiedener Wirtschaftsakteure innerhalb der Lieferkette.
Als Händler erfüllen wir die für uns geltenden Prüf-, Informations- und Sorgfaltspflichten auf Grundlage derjenigen Informationen und Unterlagen, die uns von unseren Vorlieferanten zur Verfügung gestellt werden.
Da die Ware im Streckengeschäft unmittelbar vom Vorlieferanten an unseren Kunden oder dessen Endanwender versandt wird, können wir die konkrete Verpackung nicht selbst physisch überprüfen oder verändern.
Soweit die PPWR entsprechende Nachweise oder Informationen verlangt, sind wir deshalb auf die ordnungsgemäße Umsetzung und Dokumentation durch die jeweils verantwortlichen Hersteller und Vorlieferanten angewiesen.
Kennzeichnung und Kontaktdaten
Die PPWR enthält Anforderungen an die Kennzeichnung und Identifikation von Verpackungen sowie an die Angaben der jeweils verantwortlichen Wirtschaftsakteure.
Im Streckengeschäft werden die verwendeten Verpackungen von unseren Vorlieferanten bzw. deren Herstellern bereitgestellt und gekennzeichnet.
Papier-Kontor Mühlhaeuser bringt diese Verpackungen grundsätzlich weder unter eigenem Namen bzw. eigener Marke in Verkehr noch nimmt unser Unternehmen Änderungen an deren Ausführung oder Kennzeichnung vor.
Die konkrete Umsetzung der jeweiligen Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfolgt daher entsprechend der gesetzlichen Verantwortlichkeit innerhalb der Lieferkette.
Noch nicht abschließend konkretisierte Anforderungen
Die PPWR wird durch weitere europäische Rechtsakte, technische Kriterien, Prüfmethoden und harmonisierte Vorgaben konkretisiert.
Soweit einzelne Anforderungen deshalb derzeit noch nicht abschließend bewertet oder dokumentiert werden können, werden wir die weitere Entwicklung verfolgen und unsere Informationen sowie die von unseren Lieferanten bereitgestellten Unterlagen entsprechend aktualisieren.
Unser Ziel
Unser Ziel ist es, unseren Geschäftskunden auch unter den neuen europäischen Anforderungen eine möglichst zuverlässige und praktikable Abwicklung zu gewährleisten.
Dabei ist für uns von besonderer Bedeutung, dass die besonderen Abläufe des B2B-Streckengeschäfts mit Dreiecks- und Viereckslieferungen bei der praktischen Umsetzung der PPWR angemessen berücksichtigt werden.
Bei Fragen zu den Verpackungen einer konkreten Lieferung oder zu verfügbaren Hersteller- bzw. Lieferanteninformationen sprechen Sie uns bitte an.
Stand: August 2026
Hinweis: Diese Kundeninformation gibt unseren derzeitigen Kenntnisstand zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 wieder. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Aufgrund weiterer europäischer und nationaler Konkretisierungen können sich einzelne Anforderungen und deren praktische Umsetzung ändern.